Einreisebeschränkung

Fahrten sind in alle EU-Staaten inkl. der Schweiz erlaubt. Fahrten außerhalb der EU-Staaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Die versuchte Einreise in gesperrte Länder führt zur fristlosen Beendigung des Mietvertrages, dem Verlust der Haftbeschränkung / des Diebstahlschutzes und zur Belastung aller entstehenden Kosten sowie ggf. zur Sicherstellung des Fahrzeuges durch die Grenzpolizei.